Stand: 11. Juni 2025
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen:
Fabig Webdevelopment Helenenstraße 11 51377 Leverkusen thomas@fabig.website 015735387471 USt-IdNr.: DE442286921
(nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt)
und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Bereich der digitalen Medien, insbesondere die Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Aktualisierung und Pflege von Internetseiten, Webanwendungen und sonstigen Softwarelösungen (nachfolgend „Projekt“).
(2) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, ein verbindliches Vertragsangebot abzugeben.
(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelte Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber und die darauf folgende Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die Auftragsbestätigung kann ebenfalls in Textform erfolgen.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
(2) Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss eine Änderung oder Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs (sog. „Change Request“), so teilt er dies dem Auftragnehmer schriftlich mit.
(3) Der Auftragnehmer prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere auf Vergütung, Mehraufwand und Termine haben wird. Nach Prüfung unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot über die Realisierung des Änderungswunsches. Der Auftraggeber hat dieses Angebot innerhalb von 7 Tagen anzunehmen oder abzulehnen.
(4) Änderungsverlangen des Auftraggebers, die mit geringfügigem Aufwand zu realisieren sind, kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen auch ohne formales Änderungsverfahren durchführen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten sachverständige Dritte (Subunternehmer) heranzuziehen.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Projektdurchführung notwendigen Informationen, Daten, Zugänge und Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Videos – nachfolgend „Materialien“) rechtzeitig, vollständig und in einem gängigen digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen zu treffen.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung der dem Auftragnehmer überlassenen Materialien berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechten) sind. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer vollumfänglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung dieser Rechte resultieren. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten einer rechtlichen Verteidigung.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder unzureichend nach, so verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine entsprechend. Den hierdurch entstehenden Mehraufwand kann der Auftragnehmer zu seinen üblichen Stundensätzen gesondert in Rechnung stellen.
(1) Nach Fertigstellung des Projekts oder abgrenzbarer Teilleistungen übergibt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber zur Abnahme.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Projekt innerhalb von 10 Werktagen ab Übergabe zu testen und die Abnahme schriftlich oder in Textform zu erklären. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(3) Erfolgt innerhalb der 10-tägigen Frist keine Mängelrüge oder wird das Projekt vom Auftraggeber produktiv genutzt (z. B. durch Live-Schaltung der Webseite), so gilt das Projekt als abgenommen.
(4) Wesentliche Mängel, die die Abnahme verhindern, werden vom Auftragnehmer in angemessener Frist behoben. Anschließend erfolgt eine erneute Abnahmeprüfung. Unwesentliche Mängel werden in einem Protokoll festgehalten und im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.
(1) Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des im Angebot festgelegten Preises. Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen, sind Zahlungen wie folgt fällig:
(3) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(1) Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Quellcodes und das fertige Projekt unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Sofern nicht anders vereinbart, wird ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Nutzung auf der im Vertrag spezifizierten Domain eingeräumt.
(3) Eine Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und ist in der Regel kostenpflichtig.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Impressum der erstellten Webseite in angemessener Weise als Urheber genannt zu werden (z. B. "Webdesign by Fabig Webdevelopment" mit Verlinkung). Der Auftragnehmer darf das Projekt zudem als Referenz in seinem Portfolio verwenden und damit werben.
(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit des Projekts. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
(2) Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Minderung, Rücktritt) geltend machen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme.
(4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, fehlerhafte oder nachträglich durch den Auftraggeber oder Dritte veränderte Software oder durch äußere Einflüsse (z. B. Änderungen an Serverkonfigurationen, Updates von Drittanbieter-Software) entstehen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber gewünschten oder bereitgestellten Inhalte. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, das Projekt auf eventuelle Verstöße gegen Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte zu überprüfen.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Näheres regelt die separate Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.